Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

 

I.         Angebot und Vertragsabschluss

Die von der Bestellerin* unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei (2) Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Der Verkauf der Produkte erfolgt grundsätzlich nur an Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB, die volljährig sind.


II.        Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht


Die Bestellerin hat das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag, an dem die Bestellerin oder ein von ihr benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, kann die Bestellerin uns (der JSP (UG), Kaiser-Joseph-Str. 254, 79098 Freiburg i. Br., E-Mail-Adresse: customercare@favorin.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. eine E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Bestellerin kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absgesendet wird.

 

Muster-Widerrufsformular
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An JSP UG, Kaiser-Joseph-Str. 254, 79098 Freiburg im Breisgau, Deutschland, customercare@favorin.eu
 
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
 
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
 
– Name des/der Verbraucher(s)
 
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
 
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
 
– Datum
 
(*) Unzutreffendes streichen.


2. Folgen des Widerrufs


Wenn der Vertrag widerrufen wird, haben wir alle geleisteten Zahlungen, die wir von der Bestellerin erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wird), unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit der Bestellerin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden der Bestellerin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sofern nicht die Abholung der Ware angeboten wurde, kann die Rückzahlung verweigert werden, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis die Bestellerin den Nachweis erbracht hat, dass sie die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Die Bestellerin hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem sie über den Widerruf des Vertrags informiert hat, an die Retourenadresse der JSP UG zurückzusenden, es sei denn es wurde angeboten, dass die entsprechende Ware bei der Bestellerin abgeholt wird. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) Tagen abgesendet werden.


3. Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


III.        Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung der Bestellerin überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen der Bestellerin unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot der Bestellerin nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

IV.        Preise und Zahlung

1.     In unseren Preisen sind die Umsatzsteuer und Verpackungskosten enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

 

2.     Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Versandbestätigung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat die Bestellerin die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

V.        Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Bestellerin steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist die Bestellerin auch berechtigt, wenn sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Bestellerin nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


VI.        Lieferzeit

1.     Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

 

2.     Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Bestellerin voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

3.     Die Bestellerin kann vier (4) Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss die Bestellerin uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist die Bestellerin berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

4.     Kommt die Bestellerin in Annahmeverzug oder verletzt sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Bestellerin bleibt ihrerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf die Bestellerin über, in dem diese in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

 

5.     Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte der Bestellerin wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

VII.        Eigentumsvorbehalt

1.     Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

 

2.     Die Bestellerin ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat die Bestellerin diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns die Bestellerin unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet die Bestellerin für den uns entstandenen Ausfall.


3.
     Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch die Bestellerin erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht der Bestellerin an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache der Bestellerin als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass die Bestellerin uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen die Bestellerin tritt die Bestellerin auch solche Forderungen an uns ab, die ihr durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 

4.     Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen der Bestellerin freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

VIII.        Gewährleistung und Mängelrüge

1.     Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
 

2.     Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.


Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn

a) sie nicht die zwischen der Bestellerin und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder

b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder

c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.


Soweit nicht zwischen der Bestellerin und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn

a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder

b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die die Bestellerin erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder

c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir die Bestellerin vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder

d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt die Bestellerin erwarten kann.

 

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen der Bestellerin und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass die Bestellerin vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

 

3.     Die Bestellerin hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die von der Bestellerin gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Bestellerin bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch die Bestellerin ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann die Bestellerin nach ihrer Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 
Die Bestellerin hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald die Bestellerin uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist die Bestellerin ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
 

4.     Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann die Bestellerin erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Die Bestellerin hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald die Bestellerin uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist die Bestellerin ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht der Bestellerin zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
 

5.     Das Recht der Bestellerin zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

6.     Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

7.     Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.     Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei (2) Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat die Bestellerin zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware der Bestellerin übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

IX.        Sonstiges

1.     Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

2.     Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


*mit "Bestellerin"/"Verbraucherin"sind alle bestellenden Personen (m/w/d) gemeint